Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,


Im Schreiben des Ministeriums für Bildung und auf der Homepage des
Landes erhalten Sie den Hinweis und Vordrucke für die „Qualifizierte
Selbstauskunft“ bei Testungen, die zuhause durchgeführt wurden.

Zum Schreiben des Ministeriums:
https://corona.rlp.de/de/selbsttestsanschulen/dokumente/


Voraussetzung hierfür ist, dass Schulleitung, Kollegium, Örtlicher
Personalrat, Schulelternbeirat und Vertretung der Schülerinnen und
Schüler sich darauf verständigen, ausnahmsweise d.h. nicht im
Regelfall einen derartigen Nachweis zu akzeptieren.


Die schulischen Gremien haben sich in Ihrer Sitzung am 27. April
2021 gegen eine derartige Ausnahmeregelung ausgesprochen!

Entsprechend werden Vordrucke der „Qualifizierten Selbstaus
kunft“ von Schülerinnen und Schülern nicht als alternativer
Testnachweis akzeptiert.


Sollten aus medizinischen Gründen Bedenken hinsichtlich einer
Selbsttestung in der Schule bestehen oder die Anwendung eines Spuck
Schnelltests notwendig sein, wenden Sie sich bitte unter Vorlage des
ärztlichen Attests direkt an den Schulleiter Herrn Schmalen.