Die Einführung der Corona-Warnstufen in Rheinland-Pfalz führt zu Änderungen im schulischen Ablauf ab Montag, 13. September 2021.

Entsprechend der Warnstufen für Rheinland-Pfalz gelten folgende Regelungen:

Warnstufe 1 – Grundsätzlich Maskenpflicht im Schulgebäude, nicht jedoch am Platz und im Freien.

Warnstufe 2 – Maskenpflicht an den weiterführenden Schulen im Schulgebäude auch am Platz. Keine Maskenpflicht im Freien.

Warnstufe 3 – Maskenpflicht an allen Schulen im Schulgebäude auch am Platz. Keine Maskenpflicht im Freien.

Die jeweilige Warnstufe kann tagesaktuell auf der Internetseite der ADD abgerufen werden:
https://add.rlp.de/de/corona-schulen/

Für den Kreis Altenkirchen gilt nach Auskunft der Kreisverwaltung die Warnstufe 1 – am Arbeitsplatz im Klassen-, Kurs- und Fachraum sowie im Freien darf die Mund-Nasen-Bedeckung abgenommen werden!

Für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 13 gilt weiterhin:

  • Kontaktvermeidung und Abstandsregel
  • Maskenpflicht im Bus – ggf. auch beim Ein- und Aussteigen
  • Maskenpflicht im Schulgebäude
  • Feste Sitzordnung in Klassen-, Kurs- und Fachräumen
  • Bis zu den Herbstferien besteht weiterhin Testpflicht für die Teilnahme am Präsenzunterricht!

Den aktuellen Hygieneplan und das Testkonzept zum Einsatz von Antigen-Selbsttests finden Sie hier:

11. Hygieneplan Anschreiben BM

11. Hygieneplan mit Markierung

Konzept Selbsttests an Schulen