Die Einführung der Corona-Warnstufen in Rheinland-Pfalz führt zu Änderungen im schulischen Ablauf ab Montag, 13. September 2021.
Entsprechend der Warnstufen für Rheinland-Pfalz gelten folgende Regelungen:
Warnstufe 1 – Grundsätzlich Maskenpflicht im Schulgebäude, nicht jedoch am Platz und im Freien.
Warnstufe 2 – Maskenpflicht an den weiterführenden Schulen im Schulgebäude auch am Platz. Keine Maskenpflicht im Freien.
Warnstufe 3 – Maskenpflicht an allen Schulen im Schulgebäude auch am Platz. Keine Maskenpflicht im Freien.
Die jeweilige Warnstufe kann tagesaktuell auf der Internetseite der ADD abgerufen werden:
https://add.rlp.de/de/corona-schulen/
Für den Kreis Altenkirchen gilt nach Auskunft der Kreisverwaltung die Warnstufe 1 – am Arbeitsplatz im Klassen-, Kurs- und Fachraum sowie im Freien darf die Mund-Nasen-Bedeckung abgenommen werden!
Für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 13 gilt weiterhin:
- Kontaktvermeidung und Abstandsregel
- Maskenpflicht im Bus – ggf. auch beim Ein- und Aussteigen
- Maskenpflicht im Schulgebäude
- Feste Sitzordnung in Klassen-, Kurs- und Fachräumen
- Bis zu den Herbstferien besteht weiterhin Testpflicht für die Teilnahme am Präsenzunterricht!
Den aktuellen Hygieneplan und das Testkonzept zum Einsatz von Antigen-Selbsttests finden Sie hier:
11. Hygieneplan Anschreiben BM