Wichtige Informationen zu Busfahrkarten und Schülerbeförderung

  • Schülerbeförderung allgemein:

Alle SchülerInnen, die mit dem Bus zu Schule fahren, sind verpflichtet, ihre Fahrkarten mit sich zu führen. Bei Verlust der Fahrkarten wenden Sie sich bitte an die VRM unter www.vrminfo.de oder 0800 5986986.

Wichtig: Die Schule ist nicht berechtigt, Ersatzfahrkarten auszustellen.

Aufgrund der aktuellen Bestimmungen ist ihr Kind verpflichtet, während des gesamten Hin- und Rückweges zur Schule einen Nasen-Mundschutz zu tragen.

  • Adressänderungen:

Bei Adressänderungen geben Sie bitte einen neuen Fahrkartenantrag im Sekretariat ab. Diesen finden Sie online zum Downloaden.

  • Oberstufe:

Ab der Jahrgangsstufe 11 entfällt für den Schulträger die gesetzliche Verpflichtung zur Übernahme der Kosten für die Schülerfahrkarten, es sei denn eine bestimmte Einkommensgrenze wird nicht überschritten. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Kreisverwaltung Altenkirchen/ Schülerbeförderung.

Dann muss hierzu ein gesonderter Antrag gestellt werden und im Sekretariat abgegeben werden. Diesen finden Sie online zum Downloaden.

Alle anderen Schüler wenden sich bitte an die VRM bezüglich der Beantragung von Schülerjahreskarten.

  • Verspätung :

Bitte laden Sie sich die App “Wohin-Du willst” runter. Dort können Sie MIT ECHTZEITDATEN IMMER UP-TO-DATE sehen,    wo sich der Bus befindet.